Heute am Mittwoch, 25.04.2018, musste Uber den Betrieb in Wien, aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien, einstellen.
Laut Handelsgericht verstößt Uber gegen die im Mietwagengesetz festgelegte Rückkehrpflicht. Uber-Fahrer müssten nach jeder Fahrt wieder zur Betriebsstätte zurückkehren. Bei Missachtung der einstweiligen Verfügung fallen bis zu 100.000 Euro